Statuten

EfA-Statuten.pdf

 

Statuten des Trägervereins „Elternforum“ Aadorf

Art. 1 Name

Unter der Bezeichnung „Elternforum Aadorf“, nachfolgend EfA genannt, besteht ein Verein nach
Art. 60 – 79 ZGB, mit Sitz in Aadorf. Das Elternforum ist eine Form der Elternmitwirkung. Es ist für die Primarschule Aadorf tätig und politisch sowie konfessionell neutral.

Art. 2 Zweck und Ziel

Das Elternforum strebt eine enge und konstruktive Zusammenarbeit mit der Primarschule Aadorf an.

Dies beinhaltet:

  • Das Vertrauen und die Kommunikation zwischen allen Beteiligten zu fördern und zu stärken.

  • Eine organisatorische Unterstützung für Eltern, Lehrerschaft und Schulleitung

  • Offen sein für alle schulischen und schulnahen Projekte

  • Förderung des Informationsaustausches zwischen allen beteiligten Personen

  • Schulnahe Angebote bereitstellen, die zur Unterstützung dienen, und zur Entlastung von Familien mit schulpflichtigen Kindern beitragen

  • Gemeinsame Projekte durchführen, welche zu Gunsten unserer Schüler/innen oder deren Eltern sind, wie Fortbildungen, Themenabende und Erlebnisveranstaltungen.

Art. 3 Mitgliedschaft

Der Verein setzt sich zusammen aus Aktiv- und Passivmitgliedern sowie Gönnern.

Aktivmitglieder können werden:
Interessierte Einzelpersonen oder Familien, welche einen Beitrag leisten möchten zur Zielerreichung des EfA (siehe Art. 2, Zweck und Ziel)

Passivmitglieder können werden:
Einzelpersonen oder Familien, welche die Angebote des EfA nutzen wollen.

Gönner werden:
Einzelpersonen, Familien sowie Institutionen, welche die Arbeit des EfA finanziell unterstützen möchten.

Eintritt in den Verein

Der Eintritt als Aktivmitglied erfolgt nach Meldung an den Vorstand sowie nach Entrichten des Jahresbeitrages.

Passivmitglieder werden durch das Entrichten des Jahresbeitrages in den Verein aufgenommen. Gönner wird, wer den festgelegten Mindestbeitrag zugunsten der Vereinskasse bezahlt.
Austritt aus dem Verein

Der Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand mitzuteilen und ist frühestens auf die nächste Generalversammlung möglich. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Jahresbeiträge besteht nicht.

Bei nicht Bezahlen des Jahresbeitrages erlischt die Passivmitgliedschaft automatisch. Änderung des Mitgliederstatus

Aktivmitglieder, die den Bestrebungen des Vereins entgegenwirken, können vom Vorstand zu Passivmitgliedern zurückgestuft werden.

Art. 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Aktivmitglieder verpflichten sich in einem oder mehreren Ressorts mitzuarbeiten, an den anberaumten Sitzungen teilzunehmen und sich an den daraus resultierenden Aufgaben zu beteiligen. Sie haben an der Generalversammlung Stimmrecht und kommen in den Genuss eines reduzierten Mitglieder- beitrags. Die Angebote des Vereins stehen ihnen zu einem reduzierten Preis zur Verfügung.

Passivmitglieder besitzen kein Stimmrecht an der GV und haben den vollen Mitgliederbeitrag zu entrichten. Die Angebote des Vereins stehen ihnen zu einem reduzierten Preis zur Verfügung.

Art. 5 Mittel

Die Einnahmequellen des Vereins sind:

  • Jährliche Mitgliederbeiträge von Aktiv-, Passivmitglieder und Gönner

  • Überschüsse aus Projektangeboten

  • Spenden und Zuwendungen

  • Subventionen; Beiträge der Politischen Gemeinde und der Volksschulgemeinde Aadorf (Räumlichkeiten, Sekretariat etc.)

Die Beiträge der Aktiv- und Passivmitglieder sowie die Mindestbeiträge der Gönner werden alljährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt und pro Schuljahr erhoben. Pro Familie wird nur ein Jahresbeitrag erhoben.

Art. 6 Organisation

Organe des Vereins sind:
- Die Mitgliederversammlung - Der Vorstand
- Die Ressorts
- Die Kontrollstelle

Die Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen. In besonderen Fällen kann der Vorstand eine Entschädigung von einzelnen Aktivmitgliedern vorsehen.

Art. 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Einberufung einer ausser- ordentlichen Mitgliederversammlung kann der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks verlangen. Die Einladung hat schriftlich unter Angabe der Traktanden zu erfolgen.
Es wird ein Protokoll geführt. Einzelheiten über die Durchführung der Mitgliederversammlung bestimmt eine Geschäftsordnung, die der Vorstand erlässt.

Der Mitgliederversammlung obliegen folgende Geschäfte:

  • Sie entscheidet über die Tätigkeit des Vorstandes.

  • Sie wählt den Vorstand.

  • Sie nimmt Kenntnis von der Geschäftsführung und der Jahresrechnung, und entlastet die Organe des Vereins.

  • Sie regelt die Zeichnungsberechtigung.

  • Sie entscheidet über Statutenänderungen.

  • Sie entscheidet über die vom Vorstand unterbreiteten Anträge.

  • Sie legt die jährlichen Mitgliederbeiträge fest.

Art. 8 Vorstand

Der Vorstand:

  • besorgt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein gegen aussen

  • organisiert sich selbst

  • besteht aus mindestens 5 und höchstens 9 Mitgliedern

  • tagt einmal pro Semester mit den Ressortmitgliedern

    Abhängig von den Sachgeschäften kann der Vorstand eine Lehrervertretung der Primarschule und/oder die Schulleitung der Primarschule Aadorf sowie die Schulbehörde in beratender Funktion einladen.
    Der Vorstand trifft sich mit der Schulleitung der Primarschule Aadorf und der Schulbehörde zu mind. zwei Sitzungen pro Schuljahr.

    Das Präsidium besorgt die laufenden Geschäfte, die ihm der Vorstand überträgt, und leitet die Versammlungen. Das Präsidium hat darüber Rechenschaft gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung abzulegen.

Vorstandmitglieder:

  • sind Aktivmitglieder und Elternteil eines Kindes in der Primarschule Aadorf

  • werden an der Mitgliederversammlung mit einfachem Mehr gewählt, wobei nur eine Person pro Haushalt wählbar ist

sind an die Schweigepflicht gebunden

Die Amtsdauer beträgt 1 Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Amtsdauer, für welche ein Vorstands- mitglied gewählt wurde, kann beendet werden, auch wenn das Kind die Primarschule verlässt (Übertritt in die Oberstufe). Bei Wegzug in eine andere Schulgemeinde kann der Vorstand eine Ersatz- kandidatin/einen Ersatzkandidaten berufen und sie/ihn an der nächsten Generalversammlung zur ordentlichen Wahl vorschlagen.

Art. 9 Ressorts

Die Sachgeschäfte werden in verschiedenen Ressorts durch Aktivmitglieder bearbeitet. Die Ressorts werden durch Vorstandsmitglieder geführt. Einmal pro Semester treffen sich die Ressortmitglieder zwecks Standortbestimmung und Projektvorschläge mit dem Vorstand.

Art. 10 Kontrollstelle

Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren. Sie prüft die Jahresrechnung und führt jährlich mindestens eine Revision durch. Sie erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.

Art. 11 Haftung

Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder ist beschränkt auf den Jahresbeitrag.

Art. 12 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann auf Beschluss einer ausserordentlichen zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung bestimmt über die Verwendung des Vereinsvermögens. Die Auflösung des Vereins muss der Primarschule Aadorf mitgeteilt werden.

Art. 13 Gemeinnützigkeit

Der Verein ist gemeinnützig. Die Statuten treten mit ihrer Genehmigung durch die Mitglieder- versammlung in Kraft.

 

Aadorf, 13. März 2008