Statuten / Reglemente
Art. 1 Name
Unter der Bezeichnung „Elternforum VSG Aadorf“, nachfolgend «Elternforum» genannt, besteht ein Verein nach Art. 60 – 79 ZGB, mit Sitz in Aadorf. Er ist für die Volksschulgemeinde Aadorf tätig und kulturell, politisch sowie konfessionell neutral.
Art. 2 Zweck und Ziel
Das Elternforum strebt eine enge und konstruktive Zusammenarbeit mit der Volksschulgemeinde Aadorf an.
Dies beinhaltet:
· Das Vertrauen und die Kommunikation zwischen allen Beteiligten zu fördern und zu stärken.
· Eine organisatorische Unterstützung für Eltern, Lehrerschaft und Schulleitungen aus allen Ortsteilen
der politischen Gemeinde Aadorf über alle Schulstufen.
· Förderung des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit aller Bereiche.
· Gemeinsame Projekte organisieren und durchführen, welche zu Gunsten unserer Schüler/innen oder
deren Eltern sind, wie Workshops, Themenabende und Erlebnisveranstaltungen.
Art. 3 Mittel
Einnahmequellen des Vereins sind:
· Jährliche Mitgliederbeiträge von Passivmitgliedern
· Gönnerbeiträge, Spenden und sonstige Zuwendungen
· Allfällige Subventionen; Beiträge der Politischen Gemeinde oder der Volksschulgemeinde Aadorf
(Räumlichkeiten, Sekretariat etc.)
Die Beiträge der Passivmitglieder werden jährlich durch die Generalversammlung festgelegt und pro Schuljahr erhoben. Pro Familie wird nur ein Jahresbeitrag erhoben.
Art. 4 Mitgliedschaft
Der Verein setzt sich zusammen aus Aktiv- und Passivmitgliedern sowie Gönnern.
Aktivmitglieder
Sind Einzelpersonen aus der politischen Gemeinde Aadorf, welche aktiv in einem Ressort mit arbeiten. Sie bezahlen keine Mitgliederbeiträge und haben ein Stimmrecht.
Passivmitglieder
Sind Einzelpersonen oder Familien, die das Elternforum mit dem alljährlichen Mitgliederbeitrag finanziell unterstützen und die Angebote des Vereins nutzen möchten. Sie haben kein Stimmrecht.
Gönner
Sind Einzelpersonen, Familien oder Institutionen, welche die Arbeit des Elternforums finanziell unterstützen möchten. Sie haben kein Stimmrecht.
Eintritt in den Verein
· Der Eintritt als Aktivmitglied erfolgt nach Meldung an den Vorstand durch die entsprechende
Ressort-Leitung.
· Passivmitglieder werden durch das Entrichten des Jahresbeitrages in den Verein aufgenommen. Die Mitgliederbeiträge sind jeweils zu Anfang des Schuljahres fällig. Für das angebrochene Jahr ist
der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
· Gönner wird, wer das Elternforum mit einem Beitrag finanziell, zugunsten der Vereinskasse, unterstützt.
Austritt aus dem Verein
· Ein Austritt ist immer per Ende Schuljahr (Ende Juni) möglich.
· Tritt ein Aktivmitglied aus einem Ressort aus, wird es automatisch als Passivmitglied geführt. Ist dies
nicht erwünscht, ist das dem Vorstand oder der Ressort-Leitung mitzuteilen.
· Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Jahresbeiträge besteht nicht.
· Bei nicht Bezahlung des Jahresbeitrages erlischt die Mitgliedschaft automatisch.
Art. 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Aktivmitglieder verpflichten sich aktiv in einem Ressorts mitzuarbeiten, an den anberaumten Sitzungen teilzunehmen und sich an den daraus resultierenden Aufgaben zu beteiligen. Sie haben an der Generalversammlung Stimmrecht.
Die Angebote des Vereins stehen ihnen teils zu einem reduzierten Preis zur Verfügung.
Mitglieder, welche ihre Pflichten nicht erfüllen, werden durch den Vorstand zu Passivmitgliedern geändert und müssen den vollen Mitgliederbeitrag bezahlen.
Passivmitglieder besitzen kein Stimmrecht an der Generalversammlung und haben den jährlichen Passivmitgliederbeitrag zu entrichten.
Die Angebote des Vereins stehen ihnen teils zu einem reduzierten Preis zur Verfügung.
Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand ohne Weiteres ausgeschlossen werden. Bei unbezahlten Beiträgen erlischt das Recht auf Vergünstigungen.
Art. 6 Organisation
Organe des Vereins sind:
· Generalversammlung
· Vorstand
· Ressorts
· Revisionsstelle
Die Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen.
Art. 7 Die Generalversammlung
Die Generalversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Einberufung einer ausser- ordentlichen Generalversammlung kann der Vorstand oder 1/5 der Aktivmitglieder unter Angabe des Zwecks verlangen. Die Einladung hat schriftlich unter Angabe der Traktanden zu erfolgen. Es wird ein Protokoll geführt.
Der Generalversammlung obliegen folgende Geschäfte:
· entscheidet über die Tätigkeit des Vorstandes.
· wählt den Vorstand.
· nimmt Kenntnis von der Geschäftsführung, der Jahresrechnung und entlastet die Organe des
Vereins.
· regelt die Zeichnungsberechtigung durch die Wahlen.
· entscheidet über Statutenänderungen.
· entscheidet über die vom Vorstand unterbreiteten Anträge.
· legt die jährlichen Mitgliederbeiträge fest.
Art. 8 Der Vorstand
· vertritt den Verein gegen aussen.
· besteht aus 3 bis 8 Mitgliedern.
· tagt mind. 1x pro Semester.
· regelt die Zeichnungsberechtigung kollektiv zu zweien.
· verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem
anderen Organ übertragen sind.
· ist an die Schweige- und Sorgfaltspflicht gebunden.
Abhängig von den Sachgeschäften kann der Vorstand eine Vertretung der Lehrpersonen, Schulleitungen oder der Schulbehörde in beratender Funktion einladen.
Das Präsidium hat den Vorsitz. Ist das Präsidium vakant, werden die formellen Aufgaben unter den Ämtern Finanzen, Kommunikation und Administration aufgeteilt.
Die Vorstandmitglieder werden an der Generalversammlung mit einfachem Mehr gewählt. Die Amtsdauer beträgt ein Schuljahr. Eine Wiederwahl ist möglich.
Bei Wegzug in eine andere Schulgemeinde kann der Vorstand eine Ersatzkandidatin oder Ersatzkandidaten berufen und sie/ihn an der nächsten Generalversammlung zur ordentlichen Wahl vorschlagen.
Art. 9 Die Ressorts
· Die Sachgeschäfte werden in verschiedenen Ressorts durch Aktivmitglieder bearbeitet.
· Die Ressorts werden durch Vorstandsmitglieder geführt und es gelten die Vorgaben gemäss dem
aktuellsten «Reglement Elternmitwirkung Volksschulgemeinde Aadorf», welches genehmigt wird
durch den Vorstand Elternforum VSG Aadorf, der Schulleitungskonferenz und der Schulbehörde.
· Die Ressort-Teams organisieren sich ansonsten selbst.
Art. 10 Revision
· Die Revision wird durch die Leitung Administration der Volksschulgemeinde Aadorf getätigt.
· Sie prüft die Jahresrechnung und führt jährlich eine Revision durch.
· Sie erstattet dem Vorstand zuhanden der Generalversammlung Bericht.
Art. 11 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder ist beschränkt auf den Jahresbeitrag.
Art. 12 Datenschutz und -Sicherheit
Der Verein erhebt von den Mitgliedern ausschliesslich diejenigen Personendaten, die zur Erfüllung des Vereinszwecks notwendig sind. Der Vorstand sorgt für eine dem Risiko angemessene Sicherheit der Daten.
Die Bearbeitung der Mitgliederdaten erfolgt im Übrigen nach den Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung und der Datenschutzerklärung auf der Website des Vereins.
Der Verein trifft wo nötig angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und diese vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.
Art. 13 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann auf Beschluss einer ausserordentlichen, zu diesem Zweck einberufenen, Generalversammlung und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Die Generalversammlung bestimmt über die Verwendung des Vereinsvermögens. Die Auflösung des Vereins muss der Volksschulgemeinde Aadorf mitgeteilt werden.
Art. 14 Inkrafttreten Statuten
Der Verein ist gemeinnützig.
Die Statuten treten mit ihrer Genehmigung durch die Generalversammlung in Kraft. Sie werden regelmässig, mindestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst.
Aadorf, 25.06.2025
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Statuten Elternforum VSG Aadorf 2025.pdf | 256 KB |